§ 4 Web-Zugänglichkeits-Gesetz
Erklärung zur Barrierefreiheit
Der Betreiber ist bemüht, Learny Amt barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Web-Zugänglichkeits-Gesetz (BGBl. I Nr. 59/2019) und die Norm EN 301 549, die auf seiner Grundlage anzuwenden ist.
1.Stand der Vereinbarkeit
Diese Anwendung ist mit der Norm EN 301 549 und den zugrunde liegenden Erfolgskriterien (WCAG 2.1 AA, geprüft gegen die Kriterien der Fassung 2.2) weitgehend vereinbar. Nach dem Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 heißt diese Einstufung teilweise vereinbar. Die Oberfläche der Anwendung erfüllt nach eigener Prüfung die Kriterien der Stufe AA. Für einzelne Ausgaben, etwa die erzeugten PDF-Dokumente, fehlt der Nachweis noch. Ebenso fehlt eine Prüfung mit Hilfsmitteln in einer verwalteten Behördenumgebung.
Das Web-Zugänglichkeits-Gesetz (BGBl. I Nr. 59/2019) verpflichtet öffentliche Stellen und nicht den privaten Betreiber. Die Erklärung ist trotzdem nach § 4 aufgebaut, damit eine Dienststelle sie übernehmen kann.
2.Nicht barrierefreie Inhalte und ungeprüfte Bereiche
Die folgenden Punkte sind nicht oder noch nicht geprüft:
- Erzeugte PDF-Dokumente. Der Versuchsvermerk und der Tätigkeitsnachweis lassen sich als PDF ausgeben, die Einreichung liegt zusätzlich als PDF vor. Diese PDF-Dokumente sind nicht nach PDF/UA geprüft. Derselbe Inhalt steht als HTML zur Verfügung.
- Prüfung mit Hilfsmitteln. Die Oberfläche wurde gegen die Erfolgskriterien geprüft. Eine systematische Prüfung mit NVDA, JAWS und VoiceOver steht noch aus.
- Kontrastdesigns des Betriebssystems. Die Kontrastwerte der Grundfarben sind berechnet und unten angeführt. Mit einem Kontrastdesign des Betriebssystems wurde nicht jede Farbkombination einzeln nachgemessen.
- Von Nutzer:innen eingebrachte Inhalte. Fragen und Versuchsvermerke verfassen die Bediensteten selbst. Für die sprachliche Gestaltung dieser Inhalte ist die Dienststelle verantwortlich.
- Keine externe Zertifizierung. Es liegt kein Prüfbericht einer unabhängigen Stelle vor, insbesondere keine WACA-Zertifizierung.
3.Was umgesetzt ist
Bedienung
- Die Anwendung lässt sich vollständig mit der Tastatur bedienen. Jede Funktion ist ohne Zeigegerät erreichbar, und es gibt keine Tastaturfallen.
- Der Fokus ist sichtbar. Er hat eine Umrandung von drei Pixeln mit zwei Pixeln Abstand (WCAG 2.4.7).
- Das erste fokussierbare Element jeder Seite ist die Sprungmarke „Zum Inhalt springen“.
- Die Zielgröße von Bedienelementen beträgt mindestens 24 × 24 Pixel, Knöpfe sind 54 Pixel hoch (WCAG 2.5.8).
- Die Anwendung lässt eine Vergrößerung bis 500 Prozent zu.
- Die Einstellung für reduzierte Bewegung im Betriebssystem wird beachtet. Ist sie aktiv, zeigt die Anwendung keine Übergänge.
Struktur und Vorlesbarkeit
- Die Überschriften folgen einer Hierarchie ohne Sprung. Jede Seite hat eine h1, darunter folgen h2 und h3.
- Jedes Formularfeld hat eine verknüpfte Beschriftung. Hilfetexte und Fehlermeldungen sind über aria-describedby angebunden.
- Fehlermeldungen stehen in role="alert" und werden sofort angesagt. Sachhinweise werden nicht sofort angesagt.
- Bereiche, die sich von selbst ändern, etwa der Fragenstrom in der Besprechung, sind als aria-live="polite" ausgezeichnet.
- Jede Tabelle hat eine Beschriftung im caption-Element sowie Spalten- und Zeilenköpfe mit scope.
- Die Seitensprache ist als de-AT ausgezeichnet.
- Vorlesefunktion und Lesemodus des Browsers funktionieren, weil die Seiten aus semantischem HTML bestehen.
Wahrnehmbarkeit
- Keine Information wird allein über Farbe vermittelt. Wo Ocker „offen“ bedeutet, steht das Wort daneben. Statusangaben enthalten immer Text.
- Die Grundschrift ist 18 statt 16 Pixel groß, weil die Zielgruppe längere Fachtexte am Bildschirm liest.
- Diagramme bestehen aus Text und Flächen, und jeder Wert steht als Zahl daneben. Die wenigen gezeichneten Schaubilder sind für Vorleseprogramme ausgeblendet; ihre Aussage steht als Text daneben oder darunter. Das betrifft den Lernkreis und das Schaubild der Datenwege auf der Startseite sowie die Ringe in der Übersicht. Fotos, die nur schmücken, haben einen leeren Alternativtext, die übrigen sind kurz beschrieben. Die Anwendung enthält keine Bewegtbilder und keine Tonaufzeichnungen, daher sind die Erfolgskriterien 1.2.1 bis 1.2.5 nicht anwendbar.
- Die Anwendung lädt keine externen Schriften.
- Für den Ausdruck gibt es eine eigene Gestaltung. Bedienelemente entfallen, und die Adressen von Verweisen werden ausgeschrieben.
4.Geprüfte Kontrastverhältnisse
Die Kontraste der Farbwerte sind gegen ihren Hintergrund berechnet. Die Werte stehen als Kommentar bei den Farbtokens in src/app/globals.css und lassen sich dort nachrechnen. WCAG 1.4.3 verlangt 4,5:1 für Text, WCAG 1.4.11 verlangt 3:1 für Bedienelemente und Grafiken.
| Farbwert | Kontrast | Verwendung |
|---|---|---|
| amtsblau-900 | 12,5:1 | Überschriften, führende Farbe |
| amtsblau-800 | 5,1:1 | Verweise, Beschriftungen, Fokusrahmen |
| handlung | 7,5:1 | Schaltflächen; der Wert gilt für die weiße Schrift darauf |
| amtsblau-700 | 4,1:1 | Symbole in Symbolkreisen (nur Bedienelemente, kein Text) |
| amtsblau-600 | 3,1:1 | Hervorhebung (nur Bedienelemente) |
| ocker-800 | 7,5:1 | Text zu Offenem |
| ocker-700 | 5,5:1 | Text zu Offenem |
| ocker-600 | 3,8:1 | Nur Rahmen und Flächen, nicht für Text |
| grün-700 | 6,4:1 | Beantwortet, abgeschlossen |
| rot-700 | 7,5:1 | Fehler und Warnung |
| violett-text | 7,1:1 | Zweitakzent als Text |
| grau-900 | 15,9:1 | Fließtext |
| grau-700 | 8,9:1 | Erläuterungen |
| grau-600 | 7,6:1 | Hellster zulässiger Textwert |
| grau-500 | 3,0:1 | Nur Rahmen, Trennlinien und Symbole, nie für Text |
5.Erstellung dieser Erklärung
- Datum der Erstellung
- 9. September 2026
- Verfahren
- Selbstbewertung durch den Betreiber
- Angewandter Standard
- EN 301 549 in Verbindung mit WCAG 2.1 AA, geprüft gegen die Kriterien der Fassung 2.2
- Prüfumfang
- Alle Ansichten der Anwendung einschließlich Anmeldung, Kompetenzkompass, Frageregister, Versuchsvermerk, Wissensverzeichnis, Sitzungsraum, Bauchgefühl-Test, Wirkungsbild und den Rechts- und Transparenzseiten
- Letzte Überprüfung
- 23. September 2026
Die Erklärung wird überprüft, sobald sich die Anwendung wesentlich ändert, mindestens aber einmal im Jahr.
6.Feedback und Kontaktangaben
Wenn Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang auffallen oder wenn Sie Inhalte in einer anderen Form benötigen, wenden Sie sich bitte an den Betreiber. Die Kontaktangaben stehen im Impressum.
Es hilft, wenn Sie angeben, um welche Seite es geht und welches Hilfsmittel Sie verwenden. Sie erhalten innerhalb von zwei Monaten eine Antwort. Führt eine Meldung zu einer Änderung, wird der Stand dieser Erklärung angepasst.
7.Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie auf Ihre Rückmeldung keine Antwort erhalten oder die Antwort Sie nicht zufriedenstellt, können Sie eine Beschwerde einbringen. Zuständig ist die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) als Beschwerdestelle des Bundes nach § 5 Web-Zugänglichkeits-Gesetz (BGBl. I Nr. 59/2019). Beschwerden werden elektronisch über das Kontaktformular der FFG eingebracht.
- Stelle
- Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG), Beschwerdestelle des Bundes
Unabhängig davon steht Ihnen das Schlichtungsverfahren nach dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz offen. Es muss vor einer allfälligen Klage durchgeführt werden. Den Antrag stellen Sie beim Sozialministeriumservice (Babenbergerstraße 5, 1010 Wien).
Stand: 23. September 2026